die Judoschule Hermann e.V. beteiligt sich am Kinderschutz

zertifiziert: 2018-2020 und 2020-2022

Kinderschutzbeauftragter: Heiko Hermann

 

Konzeption für Kinder- und Jugendschutz sowie Gewaltprävention der Judoschule Hermann e.V.

 

 Präambel

Der Gesetzgeber hat mit dem § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII geregelt, dass dem Schutz der Jugend vor sexuellen Übergriffen und Beeinträchtigungen ein besonderes Augenmerk zu widmen ist. Die Judoschule Hermann e.V. (JSH) hat sich mit Bestätigung dieses Konzepts bindend dazu verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben und notwendigen Regelungen zur Kinder- und Jugendschutzprävention zu implementieren und ihre Einhaltung fortführend und kontinuierlich sicherzustellen.

Mit diesem Konzept übernehmen die Judoschule Hermann e.V. Verantwortung für das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Die Vereinsarbeit ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Dazu gehört auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung, sexualisierter Gewalt und Missbrauch.

In dem Bewusstsein, dass der Judosport besonders junge Menschen anspricht und in der Überzeugung, dass der Kampfsport und das Vereinsleben im Allgemeinen ein geeignetes Mittel zur Erziehung des jungen Menschen zur Persönlichkeit und zur Mitverantwortung darstellt, gibt sich Judoschule Hermann e.V. folgendes Konzept zum Schutz der Kinder und Jugendlichen.

1.Einleitung

 Judo ist die beliebteste Zweikampfsportart für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Im Brandenburgischen Judo-Verband sind mehrere tausend Menschen organisiert. Der größte Teil der Mitglieder sind Kinder- und Jugendliche, welche zumeist durch ehrenamtlich tätige Erwachsene im Freizeit,- Trainingsund Wettkampfsportbetrieb begleitet und angeleitet werden. In der Kommunikation und Interaktion im Sport kommt es unvermeidbar zu körperlichen und emotionalen Berührungspunkten. Die daraus entstehenden Machtgefüge bieten potenziellen Tätern die Möglichkeit des Machtmissbrauches. Mit dieser Konzeption und unserer Willensbekundung wollen wir, die JSH, dazu beitragen, eine Kultur der Aufmerksamkeit zu schaffen und allen beteiligten Vereinsmitgliedern das Thema nahebringen. Potenzielle Täter sollen durch offene Kommunikation und klare Regelungen abgeschreckt und allen Judoka ein geschützter Raum zum Ausüben ihres Sports eingeräumt werden. Aus dem Selbstverständnis der Sportart Judo ergibt sich von selbst, dass wir physische, psychische und sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in jeder Form auf das Schärfste verurteilen.

2. Positionierung der Judoschule Hermann e.V.

Im Zusammenhang mit dem Judosport gab es in der Vergangenheit mehrfach kindeswohlgefährdende Vorfälle. Der Vorstand der JSH hat sich dieser Thematik angenommen und einen Kinder- und Jugendschutzbeauftragten berufen. Mit der Konzeption für Kinder- und Jugendschutz sowie Gewaltprävention der JSH und dessen Umsetzung werden klare Regelungen und Verfahrensweisen beschlossen. Alle Mitglieder der JSH sind aufgefordert diese umzusetzen. Ziel der JSH ist es, ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende im Sport, aber auch Sportler/innen jeden Alters, sowie deren Angehörige für den Kinder- und Jugendschutz zu sensibilisieren. Die JSH ist sich der Verantwortung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen bewusst.

Wir, Judoschule Hermann e.V.,

- orientieren uns an den gesetzlichen Bestimmungen zum Kinder- und Jugendschutz,

- setzen nur geeignete Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen ein und benennen Ansprechpartner im Verein, - bilden durch qualifizierte Ausbilder/innen alle Übungsleiter/innen- und Trainer/innen im Kinder- und Jugendschutz weiter und fordern von allen Trainern/innen und allen an Sport- und Freizeitmaßnahmen Verantwortlichen ein erweitertes Führungszeugnis, welches alle 4 Jahre erneuert werden muss.

Alle Übungsleiter/innen,Trainer/innen und Funktionäre/innen erkennen den Ehrenkodex des Deutschen Judo-Bundes an und erklären mit ihrer Unterschrift, die Inhalte umzusetzen.

3. Kindeswohlgefährdung

Als Erscheinungsformen von Kindeswohlgefährdung müssen die Themen Vernachlässigung, körperliche Gewalt und Misshandlung, psychische und seelische Misshandlung, sexueller Missbrauch und Gewalt, häusliche Gewalt und unzureichender Schutz vor Gefahren durch Dritte benannt werden.

3.1. Von wem können Gefährdungen ausgehen?

Grundsätzlich sind in diesem Zusammenhang alle Menschen zu benennen, welche im direkten oder indirekten Kontakt zum Kind stehen. Diese können Eltern und Familienangehörige, andere Betreuungspersonen, Trainer/innen, Betreuer/innen, Funktionäre im Sport, andere Kinder und Sportler/innen oder aber auch von Fremden, zunächst Unbekannten ausgehen.

3.2 Was sind Anzeichen von Kindeswohlgefährdung und worauf soll geachtet werden?

Anzeichen für Kindeswohlgefährdung sind vielschichtig und lassen sich nicht immer klar deuten. Indizien dafür können Auffälligkeiten:

- im äußeren Erscheinungsbild des Kindes,

- im Verhalten des Kindes

- oder im Verhalten von Erziehungs- und Betreuungspersonen

sein.

3.3 Warum sind Judovereine attraktiv für Täter?

Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass das gemeinsame Üben mit Kindern von potenziellen Tätern als anziehend empfunden wird. Durch die sehr starke Körperbezogenheit bei den sportlichen Aktivitäten könnten unangemessene Handlungen durch den Täter verschleiert werden. Nicht zu unterschätzen ist auch das Potenzial der emotionalen Bindung vieler Kinder und Jugendlichen zu den Trainern und Trainerinnen, welche teilweise als Familienersatz fungieren. Da Vereine immer engagierte Helfer/innen und Unterstützer/innen benötigen, ist ein relativ einfacher Zugang zu Kindern möglich. Zudem bieten Wettkampf- und Trainingsfahrten mit Übernachtungen mögliche Missbrauchsgelegenheiten. Zudem spielt die Situation in Umkleideräumen ohne Trennung zwischen den Geschlechtern, aber auch zwischen Kindern und Erwachsenen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Wir sind daher dazu angehalten, Umkleidemöglichkeiten nach Geschlecht und auch Alter zu trennen. Im Sport kommt es zu Situationen, in denen Kinder Erwachsenen als Einzelpersonen gegenüberstehen, zum Beispiel bei Einzelgesprächen oder dem Individualtraining. Speziell im Wettkampfsport können aufgrund des Leistungsdrucks und der daraus resultierenden engen emotionalen Bindung besondere Abhängigkeitsverhältnisse entstehen.

4. Wie kann Prävention gelingen?

In der Judoschule Hermann e.V. wird eine Aufmerksamkeitskultur verankert, die alle Beteiligte für das Thema Kinder- und Jugendschutz sowie Gewaltprävention sensibilisiert. Die JSH verpflichtet sich, ausschließlich geeignete Personen bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen einzusetzen. Voraussetzung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine offene und transparente Umgangsweise mit relevanten Vorkommnissen und Situationen. Funktionäre der JSH verpflichten sich dazu, alle relevanten Vorkommnisse an die zuständigen Stellen zu melden.

5. Ansprechpartner

Jugendämter und Gesundheitsämter der Landkreise

Landessportbund- Beauftragter für den Kinderschutz

Herr Steffen Müller, Tel. 0331 97198 36, s.mueller@sportjugend-bb.de

BJV Kinderschutz Beauftragter

Matthias Störzner, Tel. 01727961700

Beauftragter im Verein

Heiko Hermann, Tel. 017682152575

6. Informationsmaterial

Broschüre Kinderschutz im Sport vom LSB

Gegen sexualisierte Gewalt im Sport vom DOSB und DSJ

Konzept des LSB zum Kinderschutz

Konzept des DJB zum Kinderschutz

7. Arbeitsmittel

Ehrenkodex

Erweitertes Führungszeugnis

Datenschutzgrundverordnung

Druckversion | Sitemap
© Heiko Hermann